Mehr als nur Mutmaßung
Der mutmaßliche Wille in der medizinischen Praxis
Date: 09.05.2012
Time: 10:30 h - 17:00 h
Der Begriff des „mutmaßlichen Willens“ wurde in den letzten Jahren sehr viel weniger diskutiert als das Thema „Patientenverfügung“. Dabei war eine der wichtigen Neuerungen des Betreuungsgesetzes im Jahr 2009 auch die Regelung eines Verfahrens zur Erhebung des mutmaßlichen Willens. In der medizinischen Praxis stellt sich diese Frage nach dem mutmaßlichen Willen sehr viel häufiger als die Frage nach der Auslegung der Patientenverfügung: nämlich immer dann, wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder aber, wenn die Patienten-verfügung nicht genau auf den aktuellen Fall passt. Ist alles, was dann bleibt, bloße Mutmaßung oder bietet der Begriff des mutmaßlichen Willens eine Chance zu Mehr als nur Mutmaßung?
Die Tagung geht dieser Frage in rechtlicher, medizinischer und psychologischer Perspektive nach: Wie ist ein mutmaßlicher Wille juristisch definiert und wie gehen in der juristischen Praxis Betreuungsrichter und Betreuer damit um? Welche Rolle spielen kulturelle Grenzen in der Erhebung des mutmaßlichen Willens und welche psychologischen Fallstricke stellen sich in den Gesprächen mit Bevollmächtigten, Betreuern, Angehörigen und Bekannten des Patienten?
Die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung wird bei der Ärztekammer beantragt.
Medical topics:
General Meeting, Medical Context, Intensive Medicine
Host
Zentrum für Gesundheitsethik
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Venue:
DE Hannover
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Host:
Zentrum für Gesundheitsethik
Knochenhauerstr. 33
DE 30159 Hannover
Phone: +49-511-1241496
E-mail: zfg@evlka.de
Website: http://www.zfg-hannover.de
Registration:
Online registration: http://www.evlka.de/zfg_de_dyn/content.php?contentTypeID=1240
E-mail: zfg@evlka.de
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Further Information
Frequency: no repetition
Costs: EUR 40,00
Expected number of participants: 40
Special topics:
Medizinethik, Intensivmedizin, Geriatrie, Palliativmedizin, Betreuung
Congress President:
Dr. Michael Coors
michael.coors@evlka.de
http://www.zfg-hannover.de
Tags/key words:
mutmaßlicher Wille, Therapiebegrenzung, Betreuung